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Hier ist Hygiene die Hauptdarstellerin

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Ob zum Transport von flüssigen Stoffen oder von festen Medien: Bei Lebensmittelschläuchen darf hinsichtlich Qualität, Material und Hygiene kein Kompromiss eingegangen werden. Sichergestellt wird das durch eine Vielzahl an Normen und Gesetzen.

Der erste Kaffee am Morgen, dazu ein Müsli mit Milch und Honig oder ein Brot mit Butter und Marmelade: Schon bei der ersten Mahlzeit des Tages könnte man an Lebensmittelschläuche denken. Denn so gut wie alle der eben aufgezählten Produkte haben bereits einen Getränke- oder Lebensmittelschlauch von innen gesehen. Da bei Konsumentinnen und Konsumenten nur das Beste auf den Tisch kommen darf, müssen die Schläuche nicht nur einwandfrei funktionieren, sondern auch sauber sein und den höchsten Standards entsprechen. Alle Lebensmittelschläuche, die bei der Haberkorn Gruppe erhältlich sind, entsprechen den neuesten nationalen und internationalen Anforderungen, die an Lebensmittelschläuche gestellt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass keine gesundheitsgefährdenden Stoffe auf das geförderte Lebensmittel übergehen und alle Anforderungen hinsichtlich Hygiene, Reinheit und Beständigkeit gegen Reinigungsmittel eingehalten werden.

Eine besonders wichtige Verordnung im Zusammenhang mit Lebensmittelschläuchen ist die EU-Rahmenverordnung 1935/2004. Sie beruht auf dem Grundsatz, dass Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln mittelbar oder unmittelbar in Berührung zu kommen, ausreichend inert sein müssen. In dieser Rahmenverordnung ist weiters festgelegt, dass ein stofflicher Übergang auf die Lebensmittel nur in einem geringen Ausmaß stattfinden und keine Gesundheitsgefährdung für den Menschen entstehen darf. Auch dürfen die Zusammensetzung des Lebensmittels nicht verändert sowie Geschmack, Geruch, Farbe etc. nicht beeinträchtigt werden.

NORMEN UND GESETZE

  • Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
  • Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
  • Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
  • Trinkwasserverordnung: nationale Umsetzung in Österreich, Deutschland und der Schweiz
  • KTW-Leitlinie: Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser
  • ÖVGW/DVGW/SVGW: österreichische, deutsche bzw. Schweizer Verordnung für das Gas- und Wasserfach
  • FDA CFR § 177.2600: Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika
  • BfR: Deutsches Bundesinstitut für Risikobewertung