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In der Verordnung über Lärm und Vibrationen (VOLV/ASchG) wird vorgeschrieben, dass in allen Arbeitsstätten oder auf Baustellen, wo Arbeitnehmenden diesen Belastungen ausgesetzt sind oder sein könnten, eine Evaluierung durchzuführen ist. Die Arbeitnehmenden sind über die möglichen Gefahren der Lärm- und Vibrationseinwirkung und die zur Verringerung dieser Gefahren getroffenen Maßnahmen zu informieren und zu unterweisen.
| LA,EX,8h = 85dB bzw. ppeak = 140 Pa (entspricht: LC,peak = 137 dB) |
| LA,EX,8h = 80dB bzw. ppeak = 112 Pa (entspricht: LC,peak = 135 dB) |
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