Honeywell Miller | Höhensicherungsgeräte
Robustes und widerstandsfähiges Höhensicherungsgerät mit Stahlseil, Einhandkarabiner und Sturzindikator, für optimale Bewegungsfreiheit und Flexibilität ohne Schlaffseilbildung. Gleichzeitig höchste Sicherheit bei einem eventuellen Absturz.
Honeywell Miller | Höhensicherungsgeräte
Kantengeprüftes, robustes und widerstandsfähiges Höhensicherungsgerät mit Stahlseil, integriertem Bandfalldämpfer, Einhandkarabiner und Sturzindikator, für optimale Bewegungsfreiheit und Flexibilität ohne Schlaffseilbildung. Gleichzeitig höchste Sicherheit bei einem eventuellen A...
Honeywell Miller | Höhensicherungsgeräte
Besonders leichtes und robustes Höhensicherungsgerät (HSG) mit Gurtband und Bandfalldämpfer.
Honeywell Miller | Höhensicherungsgeräte
Kantengeprüftes, besonders leichtes, extrem robustes und handliches Höhensicherungsgerät (HSG) mit Gurtband und Bandfalldämpfer. Geringe Sturzhöhe durch schnell auslösendes Bremssystem aus hochfestem Edelstahl.
Honeywell Miller | Höhensicherungsgeräte
Kombination aus 2 TurboLite™-Höhensicherungsgeräten mit Gurtband zum wechselseitigen Anschlagen und für redundantes Arbeiten besonders bei geringen Höhen.
Unsere Fachexpertinnen und Fachexperten bringen es auf den Punkt
Höhensicherungsgeräte halten das Seil oder den Gurt immer auf der optimalen Länge und sind mit einer integrierten Dämpfung ausgestattet. Sie ersetzen z. B. ein Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer.
Nein, das Höhensicherungsgerät muss entsprechend zugelassen sein – siehe Gebrauchsanleitung. Meist haben diese Geräte einen zusätzlichen integrierten Bandfalldämpfer.
Höhensicherungsgeräte dürfen erst nach Prüfung durch geeignete fachkundige Personen wiederverwendet werden. Schutzausrüstungen, die durch den Absturz einer Person beansprucht wurden, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Bei Einsatz von Höhensicherungsgeräten in horizontaler Richtung dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die der Hersteller in Bezug auf Funktion bei waagrechtem Auszug und Kantenbeanspruchung vorgesehen hat.
Höhensicherungsgeräte dürfen nicht für Arbeiten an oder über Gewässern oder anderen örtlichen Gegebenheiten, wenn die Gefahr des Versinkens besteht, verwendet werden.
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